Baustelle

Bitte haben Sie etwas Geduld.

Wir bauen derzeit um. Sie erreichen uns aber über die üblichen Kanäle.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neuen Jahr,

Ihr Matthias Knoll

Sind Datenpannen in Millionen-Höhe strafbar?

Yes! Bei einem besonders gravierenden Datenschutzverstoß kann das Bußgeld die Höhe von 20 Mio. EUR oder bis zu 4% des erwirtschafteten Jahresumsatzes des vorangehenden Geschäftsjahres betragen. Die Aufsichtsbehörde orientiert sich üblicherweise an dem höheren Wert.

„Datenschutz“ – Eine Erfindung aus dem Jahr 2018?

Die meisten von uns denken, dass ‚Datenschutz‘ als eine Art Neuerscheinung im Jahr 2018 entstanden ist. Falsch gedacht. Denn bereits vor rund 45 Jahren, ganz genau am 27. Januar 1977, wurde die erste Fassung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet. Sie trug den Titel „Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung“, der ja bis heute in der DSGVO seine Geltungskraft besitzt.